Amtsgericht Gelsenkirchen0005 K 0116/ 2024
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Laut Wertgutachten handelt es sich um zwei mit drei Mehrfamilienhäusern und einer Garagenanlage bebaute Grundstücke. Gebäudekomplex bestehend aus dem Mehrfamilien-Doppelwohnhaus Saarbrücker Str. 50 (S50) /Achternbergstr. 68 (A68) und dem Mehrfamilienwohnhaus Saarbrücker Str. 48 (S48), 45884 Gelsenkirchen-Rotthausen. Es handelt sich um jeweils zweiseitig angebaute Mehrfamilienwohnhäuser, dreigeschossig, zzgl. ausgebautes Dachgeschoss unter Satteldach, unterkellert, zweispännige (S50), bzw. einspännige (A68 und S48) Bauweise mit insgesamt 16 abgeschlossenen Wohneinheiten. Wohnfläche insgesamt 997 qm. (Aufteilung der Wohnungen siehe Gutachten und Exposé). Ursprungsbaujahr 1903. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung waren alle Wohnungen vermietet und bewohnt und zwei Garagen leerstehend. Es besteht eine Belegungsbindung nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in NRW (WFNG NRW). Es bestehen Baumängel/Bauschäden. Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten wird dringend angeraten. NRW.BANK Tel.: 0251 91741 2857 AZ: 6402920737
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