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Rechner

Kaufnebenkostenrechner

Schätzen Sie die Grunderwerbsteuer auf Basis des eingegebenen Gebots. Bestehen bleibende Rechte sowie Gerichts- und Grundbuchkosten werden derzeit nicht eingerechnet.

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Berücksichtigte Mindestschätzung
Grunderwerbsteuer auf Gebotsbasis 0 €
Gerichts- und Grundbuchkosten Nicht enthalten, fachliche Prüfung erforderlich
Berücksichtigte Mindestschätzung 0 €
Zwischensumme (ohne Gebühren und ggf. Rechte) 0 €

Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die angezeigte Grunderwerbsteuer ist eine Mindestschätzung auf Basis des Meistgebots; bestehen bleibende Rechte können die Gegenleistung und damit die Steuer erhöhen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG). Zuschlags- und Grundbuchgebühren sind nicht enthalten, da ihre Berechnungsgrundlagen vom Einzelfall abhängen. Lassen Sie Steuer und Gebühren fachlich prüfen. Für den Zuschlag ist kein notarieller Kaufvertrag nötig. Für Finanzierung und Grundschuldbestellung können jedoch zusätzliche Notar- und Grundbuchkosten entstehen.

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