Kaufnebenkostenrechner
Schätzen Sie die Grunderwerbsteuer auf Basis des eingegebenen Gebots. Bestehen bleibende Rechte sowie Gerichts- und Grundbuchkosten werden derzeit nicht eingerechnet.
Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die angezeigte Grunderwerbsteuer ist eine Mindestschätzung auf Basis des Meistgebots; bestehen bleibende Rechte können die Gegenleistung und damit die Steuer erhöhen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG). Zuschlags- und Grundbuchgebühren sind nicht enthalten, da ihre Berechnungsgrundlagen vom Einzelfall abhängen. Lassen Sie Steuer und Gebühren fachlich prüfen. Für den Zuschlag ist kein notarieller Kaufvertrag nötig. Für Finanzierung und Grundschuldbestellung können jedoch zusätzliche Notar- und Grundbuchkosten entstehen.
Neue Zwangsversteigerungen in Ihrer Region per E-Mail
Wählen Sie Ihr Bundesland und nennen Sie Ihre Stadt oder PLZ. Sobald dort ein neues Verfahren erscheint oder sich ein Termin ändert, bekommen Sie eine E-Mail. Mit Stadt oder PLZ bleibt die Benachrichtigung kostenlos.