Rechner
Kaufnebenkostenrechner
Schätzen Sie die Grunderwerbsteuer auf Basis des eingegebenen Gebots. Bestehen bleibende Rechte sowie Gerichts- und Grundbuchkosten werden derzeit nicht eingerechnet.
Eingabe
Berücksichtigte Mindestschätzung
Grunderwerbsteuer auf Gebotsbasis0 €
Gerichts- und GrundbuchkostenNicht enthalten, fachliche Prüfung erforderlich
Berücksichtigte Mindestschätzung0 €
Zwischensumme (ohne Gebühren und ggf. Rechte)0 €
Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die angezeigte Grunderwerbsteuer ist eine Mindestschätzung auf Basis des Meistgebots; bestehen bleibende Rechte können die Gegenleistung und damit die Steuer erhöhen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG). Zuschlags- und Grundbuchgebühren sind nicht enthalten, da ihre Berechnungsgrundlagen vom Einzelfall abhängen. Lassen Sie Steuer und Gebühren fachlich prüfen. Für den Zuschlag ist kein notarieller Kaufvertrag nötig. Für Finanzierung und Grundschuldbestellung können jedoch zusätzliche Notar- und Grundbuchkosten entstehen.