Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Plattform ZVG Melder.
1. Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Pascal Szorath (handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „ZVG Melder", nachfolgend „Anbieter") und den Nutzern der Plattform ZVG Melder, abrufbar unter zvg-melder.de (nachfolgend „Plattform").
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Diese AGB enthalten Bestimmungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten; diese sind entsprechend gekennzeichnet. Im Zweifel wird eine natürliche Person als Verbraucher behandelt, sofern keine gegenteiligen Anhaltspunkte (z. B. Firmeneintrag, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, erkennbar gewerbliche Nutzung) vorliegen. Der Nutzer ist gehalten, seine Eigenschaft (Verbraucher/Unternehmer) bei Vertragsschluss zutreffend anzugeben und eine spätere Änderung (z. B. Gewerbeanmeldung) mitzuteilen; bis zur Aktualisierung gilt die zuletzt angegebene Eigenschaft.
(4) Automatisierte bzw. KI-gestützte Aufbereitung im Sinne dieser AGB sind alle Inhalte, die der Anbieter algorithmisch oder mithilfe von Verfahren der künstlichen Intelligenz aus öffentlichen Quellen und Dokumenten ableitet, schätzt, klassifiziert, zusammenfasst oder erzeugt (näher § 2 Abs. 5).
(5) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichenden Bedingungen des Nutzers wird widersprochen, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt eine Plattform bereit, die öffentlich zugängliche Informationen zu Zwangsversteigerungsverfahren aus den amtlichen Bekanntmachungen der deutschen Amtsgerichte (insbesondere zvg-portal.de) sammelt, strukturiert aufbereitet und durchsuchbar macht.
(2) Registrierte Nutzer können Beobachtungen („Watches") zu einzelnen Verfahren (etwa nach Aktenzeichen) oder zu einem Amtsgericht anlegen und werden per E-Mail benachrichtigt, wenn zu einer Beobachtung relevante Änderungen erkannt werden (z. B. ein neu angesetzter, verlegter oder aufgehobener Versteigerungstermin). Ein bestimmter Benachrichtigungszeitpunkt und eine lückenlose Benachrichtigung werden nicht geschuldet (§ 5).
(3) Der Anbieter bietet einen kostenlosen Basistarif, einen oder mehrere kostenpflichtige Standard-Tarife (z. B. monatlich oder jährlich) sowie ggf. einen auf Anfrage konfigurierten Profi-/Geschäftskunden-Tarif ohne Selbstbedienungs-Bestellung an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Plattform zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Anbieter kann den Leistungsumfang kostenpflichtiger Tarife für die Zukunft ändern oder neue Tarife einführen (§ 10). Der kostenlose Basistarif kann eingestellt werden; registrierte Nutzer des kostenlosen Tarifs werden hierüber mindestens 30 Tage im Voraus in Textform informiert.
(4) Der Anbieter ist keine staatliche Stelle und steht in keiner Verbindung zu den Justizverwaltungen der Länder oder zum Betreiber des amtlichen Zwangsversteigerungsportals. Die Plattform ersetzt nicht die Einsicht in die amtliche Bekanntmachung des zuständigen Gerichts und nicht die Einsicht in das amtliche Verkehrswertgutachten.
(5) Automatisierte und KI-gestützte Aufbereitung (Art und Grenzen der Leistung). Teile der Plattform bereiten Informationen automatisiert oder KI-gestützt auf. Dazu zählen insbesondere:
- eine Risikoeinstufung (Risikoklasse 1–6) nebst Angabe der Informationsgüte (A–D) der zugrunde liegenden Datenbasis;
- die Extraktion und Schätzung von Kennzahlen und Objektmerkmalen aus Gutachten und Exposés (z. B. Flächenangaben, Baujahr, geschätzter Verkehrswert, €/m², Boden-/Gebäude-/Ertrags-/Sachwert, Sanierungsstau, Miet- und Renditekennzahlen);
- die Erkennung und Einordnung von Rechten und Lasten (z. B. Wohnrecht, Erbbaurecht, Reallast, Dienstbarkeiten, Baulast, Denkmalschutz, Altlasten);
- die Zusammenfassung und Begründung der Einstufung einschließlich Zitaten aus den zugrunde liegenden Dokumenten sowie Hinweise auf mögliche Chancen und empfohlene Prüfschritte;
- eine automatische Einschätzung von Eignung/Käuferprofil (z. B. „geeignet für Selbstnutzer/Investoren") und von Renditegrößen;
- die Klassifizierung und technische Aufbereitung von Bildern (z. B. Kategorisierung als Außen-/Innenansicht/Grundriss/Lage sowie eine KI-gestützte Hochskalierung der Bildauflösung).
Diese Ergebnisse sind eine unverbindliche Orientierungs- und Priorisierungshilfe. Sie werden automatisiert aus Dokumenten abgeleitet, wurden nicht durch einen Fachgutachter geprüft und beruhen auf maschinellen Lese-, Schätz- und Bewertungsverfahren; sie können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Mögliche Fehlerarten sind insbesondere Lese- und Schätzfehler, übersehene oder unzutreffend eingeordnete Rechte und Lasten, fehlerhafte oder erfundene (halluzinierte) Zitate sowie durch KI-Hochskalierung veränderte Bildinhalte. Die Ergebnisse stellen kein Wertgutachten, keine Bewertung und keine verbindliche Aussage über das jeweilige Objekt, dessen Wert, Zustand, Belastungen oder Eignung dar. Maßgeblich sind allein das amtliche Verkehrswertgutachten und die amtliche Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
(6) Keine Beratung. Die Plattform und ihre automatisierten Inhalte stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Anlage- oder Wertermittlungsberatung, keine Maklerleistung und keine Anlage- oder Kaufempfehlung dar. Eine über die Bereitstellung der Plattform hinausgehende Beratungs- oder Prüfungspflicht des Anbieters besteht nicht. Es besteht keine behördlich oder gesetzlich begründete Überwachungs- oder Benachrichtigungspflicht.
(7) Eigenverantwortliche Prüfung (Obliegenheit des Nutzers). Der Nutzer entscheidet eigenverantwortlich auf Grundlage der amtlichen Quellen. Er ist gehalten, vor jeder Gebots-, Finanzierungs- oder Kaufentscheidung das amtliche Verkehrswertgutachten und die amtliche Bekanntmachung selbst zu prüfen und sich nicht allein auf die automatisierten Inhalte der Plattform zu verlassen. Auf diese Beschaffenheit der Leistung wird der Nutzer vor Vertragsschluss gesondert hingewiesen; seine Zustimmung hierzu richtet sich nach § 3 Abs. 4 und § 8.
3. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Durch Anklicken der Bestell- bzw. Zahlungsschaltfläche gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Anbieters bzw. der Bereitstellung des kostenpflichtigen Zugangs zustande.
(3) Die Registrierung eines kostenlosen Kontos kommt mit Bestätigung der angegebenen E-Mail-Adresse zustande.
(4) Gesonderte Kenntnisnahme zur automatisierten Aufbereitung. Vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags bestätigt der Nutzer durch eine gesonderte, nicht vorausgewählte Erklärung (eigenes Auswahlfeld), dass er die Beschaffenheit der automatisierten und KI-gestützten Inhalte nach § 2 Abs. 5 bis 7 und § 8 zur Kenntnis genommen hat und der Abweichung vom objektiven Standard zustimmt. Diese Bestätigung wird vom Anbieter mit Zeitstempel, Textversion und Konto-Zuordnung dokumentiert und für die Dauer der gesetzlichen Verjährungsfristen aufbewahrt. Solange diese gesonderte Zustimmung nicht vorliegt und dokumentiert ist, gelten die gesetzlichen Anforderungen (§§ 327 ff. BGB) uneingeschränkt.
4. Preise, Zahlung, Laufzeit und Kündigung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Plattform angegebenen Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Kostenpflichtige Tarife werden im Voraus für den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum (z. B. monatlich oder jährlich) in Rechnung gestellt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister; ergänzend gelten deren Bedingungen.
(3) In-App-Käufe. Wird ein kostenpflichtiger Zugang über einen App-Store (z. B. Apple App Store, Google Play) erworben, werden Kaufabschluss, Zahlungsabwicklung, automatische Verlängerung und Kündigung vollständig über die Plattform des jeweiligen App-Store-Betreibers abgewickelt; insoweit ist der App-Store-Betreiber Vertragspartner für den Kaufablauf. Kündigung und Widerruf solcher Käufe sind über die Kontoeinstellungen des jeweiligen App-Stores vorzunehmen. Für App-Store-Käufe gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Betreibers.
(4) Das Abonnement verlängert sich automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich.
(5) Kündigungsmöglichkeit (§ 312k BGB). Verbraucher, die ein Dauerschuldverhältnis im elektronischen Geschäftsverkehr eingegangen sind, können dieses über eine ständig verfügbare und unmittelbar erreichbare Kündigungsmöglichkeit auf der Plattform beenden; daneben ist die Kündigung in Textform an die im Impressum genannten Kontaktdaten möglich. Der Anbieter stellt sicher, dass die Kündigung ohne unangemessene Erschwernis erklärt werden kann.
5. Leistungsbereitstellung und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungsarbeiten, höhere Gewalt oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(2) Die Aktualität der angezeigten Daten hängt vom Veröffentlichungsverhalten der Gerichte und der technischen Erreichbarkeit der amtlichen Quellen ab. Eine Benachrichtigung erfolgt erst, nachdem die zugrunde liegende Änderung in der amtlichen Quelle veröffentlicht und vom Anbieter erfasst wurde. Eine Echtzeit-Zustellung und eine lückenlose Erfassung werden nicht geschuldet; der Anbieter bemüht sich um hohe Erfassungsqualität, haftet jedoch nach Maßgabe des § 9 nicht für einzelne durch technische Ausfälle, Fehler oder höhere Gewalt verpasste oder verspätet erkannte Änderungen.
6. Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen. Unzulässig sind insbesondere (a) automatisierte Massenabrufe (Scraping, Crawler), die den Betrieb beeinträchtigen, (b) das Umgehen von Zugriffs-, Authentifizierungs- oder Ratebegrenzungsmechanismen, (c) die systematische Extraktion oder kommerzielle Weiterverbreitung der aufbereiteten Datenbestände (vgl. § 7) und (d) jede gegen geltendes Recht verstoßende Nutzung. Bei Verdacht auf einen Verstoß ist der Anbieter berechtigt, Funktionen vorübergehend zu drosseln oder den Zugang nach Maßgabe des § 11 zu sperren.
7. Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform ein. Eine systematische Auslesung, Vervielfältigung, Extraktion oder kommerzielle Weiterverbreitung der aufbereiteten Datenbestände — auch wesentlicher Teile der Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG — ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform unzulässig. Gesetzliche Befugnisse des Nutzers, insbesondere zur Nutzung unwesentlicher Teile der Datenbank und im Rahmen zwingender urheberrechtlicher Schranken, bleiben unberührt.
8. Beschaffenheit der automatisierten Leistungen; gesonderte Vereinbarung
(1) Geschuldet ist die Bereitstellung der Plattform und die technisch ordnungsgemäße Durchführung der automatisierten und KI-gestützten Aufbereitung nach § 2 Abs. 5. Nicht geschuldet ist, dass einzelne automatisiert erzeugte Angaben (insbesondere Risikoklasse, Informationsgüte, geschätzte Werte, Kennzahlen, erkannte Rechte und Lasten, Zusammenfassungen, Zitate, Eignungs-/Käuferprofile, Bildklassifizierungen) richtig, vollständig oder aktuell sind. Eine inhaltliche Unrichtigkeit eines automatisiert erzeugten Ergebnisses ist daher keine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (§ 9 Abs. 2), solange die Aufbereitung technisch ordnungsgemäß erfolgt ist. Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der Entscheidungsgrundlage stellt der Nutzer durch Einsicht in die amtlichen Quellen selbst sicher (§ 2 Abs. 7).
(2) Gesonderte Vereinbarung gegenüber Verbrauchern (§ 327h BGB). Soweit es sich um einen Verbrauchervertrag über digitale Produkte handelt, weicht die in Absatz 1 beschriebene Beschaffenheit ausdrücklich von den objektiven Anforderungen ab. Der Verbraucher wird hierüber vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens in Kenntnis gesetzt und stimmt der Abweichung durch eine gesonderte, ausdrückliche Erklärung zu (§ 3 Abs. 4). Ohne diese gesonderte Zustimmung gelten die gesetzlichen Anforderungen.
(3) Diese Regelung ist eine Beschreibung des Leistungsinhalts und keine Haftungsbeschränkung; die Haftung des Anbieters richtet sich nach § 9. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt, soweit eine tatsächlich geschuldete Leistung mangelhaft ist.
(4) Der Nutzer kann offensichtliche Fehler in automatisiert erzeugten Inhalten dem Anbieter melden; der Anbieter wird gemeldete Inhalte nach billigem Ermessen prüfen und ggf. korrigieren. Dies begründet keinen Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch.
9. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes; sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf; hierzu zählen insbesondere die technische Bereitstellung der Plattform, die Datensicherheit sowie die Sammlung, Strukturierung und Durchsuchbarkeit der öffentlichen Daten. Nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten zählen die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit einzelner automatisiert erzeugter Angaben (§ 8 Abs. 1) sowie die Echtzeit- oder lückenlose Benachrichtigung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Klarstellung zu automatisierten und KI-gestützten Inhalten. Unbeschränkt von den Absätzen 1 und 2 und in Übereinstimmung mit der Beschaffenheitsvereinbarung (§ 8) gilt: Für die inhaltliche Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder fehlende Aktualität automatisiert oder KI-gestützt erzeugter Ergebnisse haftet der Anbieter nicht, da deren Richtigkeit vertraglich nicht geschuldet ist; insbesondere haftet er nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass sich der Nutzer auf solche Inhalte verlassen hat, ohne die amtlichen Quellen selbst zu prüfen (§ 2 Abs. 7, § 254 BGB). Die Haftung für die technisch ordnungsgemäße Erbringung der Leistung selbst (z. B. Verfügbarkeit, Datensicherheit) nach den Absätzen 1 und 2 bleibt unberührt.
(5) Gleiches gilt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von den Gerichten veröffentlichten Quelldaten; rechtsverbindlich ist ausschließlich die amtliche Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
(6) Ein Mitverschulden des Nutzers, insbesondere das Unterlassen der gebotenen eigenen Prüfung nach § 2 Abs. 7, ist nach § 254 BGB zu berücksichtigen.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(8) Nur gegenüber Unternehmern: Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche, die nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder einer übernommenen Garantie beruhen, beträgt ein Jahr. Diese Begrenzungen gelten nicht bei Arglist.
10. Änderungen dieser AGB und der Leistungen
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen, an eine geänderte Rechtsprechung oder zur Erweiterung des Leistungsangebots erforderlich ist und der Nutzer dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die geänderte Fassung, den Hinweis auf das Widerspruchsrecht in hervorgehobener Form sowie einen klaren Hinweis auf das Kündigungsrecht. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Nutzer ihr nicht vor dem Wirksamwerden in Textform widerspricht. Widerspricht der Nutzer, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
(3) Anpassungen der Entgelte für künftige Abrechnungszeiträume werden dem Nutzer rechtzeitig vor Wirksamwerden mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer einer Entgelterhöhung, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen, ohne eine sonstige Kündigungsfrist einhalten zu müssen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Nimmt der Nutzer die Leistung ohne Widerspruch weiter in Anspruch, gelten die geänderten Entgelte ab dem nächsten Abrechnungszeitraum.
11. Sperrung und Kündigung durch den Anbieter
(1) Der Anbieter kann den Zugang vorübergehend sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Nutzer erheblich oder wiederholt gegen § 6 verstößt oder die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform gefährdet. Vor einer dauerhaften Sperrung oder Kündigung wird der Nutzer, soweit dies praktikabel und zumutbar ist, informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist; bei schwerwiegenden Verstößen oder akuter Gefährdung kann die Sperrung auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
(2) Das Recht zur ordentlichen Kündigung beider Parteien zum Ende des Abrechnungszeitraums sowie das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Bei einer vom Anbieter zu vertretenden vorzeitigen Beendigung werden im Voraus gezahlte, nicht verbrauchte Entgelte anteilig erstattet.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung; im Widerspruchsfall geht die Widerrufsbelehrung diesem § 12 vor.
(2) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Albulastrasse 50, 8048 Zürich, Schweiz, E-Mail: kontakt@zvg-melder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren; Sie können hierfür auch unser Online-Widerrufsformular nutzen.
(3) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang Ihres Widerrufs zurückzuzahlen. Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag (Wertersatz) für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung zu zahlen.
(4) Vorzeitiges Erlöschen. Bei der Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn Sie (a) ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und (b) durch eine gesonderte Erklärung Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie mit Beginn der Ausführung Ihr Widerrufsrecht verlieren. Bei einer digitalen Dienstleistung (z. B. fortlaufendes Abonnement) erlischt das Widerrufsrecht erst mit vollständiger Vertragserfüllung unter denselben Voraussetzungen; bis dahin schulden Sie bei einem Widerruf den Wertersatz nach Absatz 3. Die Bestätigungen nach diesem Absatz werden mit Textversion und Zeitstempel dokumentiert.
13. Datenschutz, Datenexport und Kontolöschung
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Der Nutzer kann seine personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten (Art. 20 DSGVO). Nach Beendigung des Vertrags oder auf Verlangen werden das Nutzerkonto und die zugehörigen Beobachtungen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Rechnungs- und steuerlich relevante Daten werden nach Maßgabe der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so gelten ungeachtet dieser Rechtswahl zusätzlich diejenigen Bestimmungen des Rechts dieses Staates, von denen nach dessen Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf und die für den Verbraucher günstiger sind (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 — Rom I).
(2) Ist der Nutzer Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher bleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen.
(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (§ 306 Abs. 1 BGB). Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung sowie zur Ausfüllung etwaiger Regelungslücken gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Bestimmungen auf ein gerade noch zulässiges Maß findet nicht statt.