Rechtliches

Cookie-Richtlinie

Informationen über den Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien auf ZVG Melder.

Diese Cookie-Richtlinie erläutert, wie ZVG Melder Cookies und vergleichbare Technologien einsetzt.

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch einer Website auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Sie ermöglichen es, Ihr Endgerät bei einem erneuten Besuch wiederzuerkennen und bestimmte Funktionen bereitzustellen.

Welche Cookies wir einsetzen

ZVG Melder setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies ein, die für den Betrieb der Plattform und Ihre Anmeldung erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere:

  • Sitzungs-Cookie (Authentifizierung): Hält Sie nach der Anmeldung eingeloggt.
  • Spracheinstellung (locale): Speichert die von Ihnen gewählte Sprache (Deutsch oder Englisch).

Diese Cookies sind nach § 25 Abs. 2 TDDDG nicht einwilligungspflichtig, da sie unbedingt erforderlich sind, um den von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung zu stellen.

Tracking- und Marketing-Cookies

ZVG Melder setzt keine Tracking-, Werbe- oder Marketing-Cookies ein. Für die Reichweitenmessung nutzen wir das selbst gehostete Analyse-Werkzeug Umami, das ohne Cookies und ohne Bildung personenbezogener Profile arbeitet. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Eingebettete Kartendienste

Auf den Objektdetailseiten kann eine interaktive Karte über Google Maps (Anbieter: Google Ireland Limited, „Google") eingebunden werden. Diese Karte wird nicht automatisch geladen. Zunächst sehen Sie nur einen Platzhalter mit Einwilligungshinweis; eine eingebettete Karte und damit jeder Zugriff auf Google wird erst nach Ihrem aktiven Klick auf die Schaltfläche „Karte aktivieren" hergestellt oder wenn für Ihr angemeldetes Konto bereits eine gültige Einwilligung gespeichert ist.

Erst mit diesem Klick willigen Sie ein (§ 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), dass

  • die Karte von Google geladen und dabei Ihre IP-Adresse an Google übermittelt wird (eine Übermittlung in Drittländer, z. B. USA, kann erfolgen),
  • ein Wert im lokalen Speicher (localStorage, Schlüssel zvgm.maps.consent.v1) gesetzt wird, damit Ihre Einwilligung in diesem Browser erhalten bleibt, und
  • ein Zwischenspeicher für ermittelte Geokoordinaten (localStorage, Schlüssel-Präfix zvgm.geo.) gesetzt wird, damit wiederholte Aufrufe kein erneutes Abrufen auslösen.

Bei angemeldeten Nutzern speichern wir die Einwilligung zusätzlich in den Kontoeinstellungen mit Version und Zeitstempel, damit die Entscheidung geräteübergreifend gilt und widerrufbar sowie nachweisbar bleibt. Sie können die Einwilligung jederzeit direkt an der Karte über „Google Maps deaktivieren" oder in den Kontoeinstellungen widerrufen. Nicht angemeldete Nutzer können sie direkt an der Karte widerrufen oder den lokalen Speicher löschen. Vor Ihrer Aktivierung findet keinerlei Verbindung zu Google und kein Schreibzugriff auf localStorage statt. Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch Google entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung sowie den Hinweisen von Google.

Cookies verwalten

Sie können in den Einstellungen Ihres Browsers das Speichern von Cookies einschränken oder unterbinden sowie bereits gesetzte Cookies löschen. Bitte beachten Sie, dass bei vollständiger Deaktivierung technisch notwendiger Cookies die Anmeldung und einzelne Funktionen der Plattform nicht mehr verfügbar sind.