Zum Inhalt springen
Startseite
Prüfliste

Prüfliste Wertgutachten

Zehn Punkte, die Sie vor dem Bietertermin geklärt haben sollten. Das Gutachten liegt bei jedem Verfahren aus, kostenlos, beim Amtsgericht und meist als PDF.

Prüfliste als PDF
Eine Seite, A4, druckfertig, zum Mitnehmen zum Termin oder zum Abhaken am Küchentisch.

Die zehn Punkte

Jeder Punkt ist eine Frage an das Wertgutachten und an die amtliche Bekanntmachung. Beantworten Sie sie, bevor Sie bieten.

  1. Wurde innen besichtigt?

    Steht „Innenbesichtigung nicht möglich“ oder „Zutritt nicht gewährt“, beruht der Wert auf Außenansicht und Annahmen. In unserer Auswertung war das bei rund 42 % der eindeutig bestimmbaren Gutachten der Fall.

  2. Wie alt ist der Stichtag?

    Zwischen Wertermittlungsstichtag und Termin liegen im Median 13 Monate, bei jedem sechsten Verfahren über zwei Jahre. Der Verkehrswert ist ein Anker, kein Preis.

  3. Abteilung II lesen

    Wohnrecht, Nießbrauch, Wege- oder Leitungsrecht: Was laut geringstem Gebot bestehen bleibt, übernehmen Sie zusätzlich zum Gebot (§ 52 ZVG).

  4. Ist das Objekt bewohnt?

    Mietverträge gehen auf Sie über. Es gibt nur ein Sonderkündigungsrecht zum ersten zulässigen Termin (§ 57a ZVG), einen Kündigungsgrund brauchen Sie trotzdem.

  5. Räumung realistisch planen

    Der Zuschlagsbeschluss ist Räumungstitel gegen den Schuldner und Besitzer ohne eigenes Recht (§ 93 ZVG), nicht gegen Mieter. Kosten und Dauer einkalkulieren.

  6. Sanierungsstau beziffert?

    „Pauschal berücksichtigt“ ist kein Kostenvoranschlag. Dach, Heizung, Elektrik, Feuchtigkeit: Prüfen Sie, ob der Gutachter gesehen oder geschätzt hat. Gewährleistung gibt es keine (§ 56 S. 3 ZVG).

  7. Wertgrenzen für den Zuschlag

    Unter 5/10 des Verkehrswerts versagt das Gericht den Zuschlag von Amts wegen (§ 85a), unter 7/10 auf Gläubigerantrag (§ 74a). Erst nach einer Versagung aus einem dieser Gründe fallen beide im neuen Termin weg.

  8. Sicherheitsleistung vorbereiten

    10 % des Verkehrswerts, sobald ein Beteiligter sie verlangt (§§ 67, 68). Kein Bargeld: Vorabüberweisung an die Gerichtskasse, Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck (§ 69).

  9. Bargebot und Zinsen

    Fällig vor dem Verteilungstermin, meist 4–8 Wochen nach dem Zuschlag, ab Zuschlag mit 4 % verzinst (§ 49 ZVG). Finanzierungszusage vor dem Termin klären.

  10. Nebenkosten

    Grunderwerbsteuer nach Landessatz auf das Meistgebot, Zuschlagsgebühr, Grundbuchumschreibung. Dafür entfallen Makler und Kaufvertrags-Notar.

Am Terminstag

  • Ausweis mitbringen; bieten Sie für einen anderen, brauchen Sie eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht.
  • Nachweis der Sicherheitsleistung griffbereit. Wird Sicherheit verlangt und können Sie sie nicht sofort leisten, weist das Gericht Ihr Gebot zurück.
  • Zu Beginn stellt der Rechtspfleger fest, welche Rechte bestehen bleiben. Genau dort nachfragen, wenn etwas unklar ist.
  • Maximalgebot vorher schriftlich festlegen und dabei bleiben. Der Zuschlag ist bindend.

Die Punkte im Detail, mit Fristen, Rechenwegen und Beispielen.

Hinweise

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung des zuständigen Amtsgerichts.

Datengrundlage der genannten Anteile (42 % ohne Innenbesichtigung, Median 13 Monate zwischen Stichtag und Termin): eigene Auswertung, Stand 18.08.2026, bezogen auf die Fälle mit eindeutig bestimmbarem Feld.