Prüfliste Wertgutachten
Zehn Punkte, die Sie vor dem Bietertermin geklärt haben sollten. Das Gutachten liegt bei jedem Verfahren aus, kostenlos, beim Amtsgericht und meist als PDF.
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Die zehn Punkte
Jeder Punkt ist eine Frage an das Wertgutachten und an die amtliche Bekanntmachung. Beantworten Sie sie, bevor Sie bieten.
- Wurde innen besichtigt?
Steht „Innenbesichtigung nicht möglich“ oder „Zutritt nicht gewährt“, beruht der Wert auf Außenansicht und Annahmen. In unserer Auswertung war das bei rund 42 % der eindeutig bestimmbaren Gutachten der Fall.
- Wie alt ist der Stichtag?
Zwischen Wertermittlungsstichtag und Termin liegen im Median 13 Monate, bei jedem sechsten Verfahren über zwei Jahre. Der Verkehrswert ist ein Anker, kein Preis.
- Abteilung II lesen
Wohnrecht, Nießbrauch, Wege- oder Leitungsrecht: Was laut geringstem Gebot bestehen bleibt, übernehmen Sie zusätzlich zum Gebot (§ 52 ZVG).
- Ist das Objekt bewohnt?
Mietverträge gehen auf Sie über. Es gibt nur ein Sonderkündigungsrecht zum ersten zulässigen Termin (§ 57a ZVG), einen Kündigungsgrund brauchen Sie trotzdem.
- Räumung realistisch planen
Der Zuschlagsbeschluss ist Räumungstitel gegen den Schuldner und Besitzer ohne eigenes Recht (§ 93 ZVG), nicht gegen Mieter. Kosten und Dauer einkalkulieren.
- Sanierungsstau beziffert?
„Pauschal berücksichtigt“ ist kein Kostenvoranschlag. Dach, Heizung, Elektrik, Feuchtigkeit: Prüfen Sie, ob der Gutachter gesehen oder geschätzt hat. Gewährleistung gibt es keine (§ 56 S. 3 ZVG).
- Wertgrenzen für den Zuschlag
Unter 5/10 des Verkehrswerts versagt das Gericht den Zuschlag von Amts wegen (§ 85a), unter 7/10 auf Gläubigerantrag (§ 74a). Erst nach einer Versagung aus einem dieser Gründe fallen beide im neuen Termin weg.
- Sicherheitsleistung vorbereiten
10 % des Verkehrswerts, sobald ein Beteiligter sie verlangt (§§ 67, 68). Kein Bargeld: Vorabüberweisung an die Gerichtskasse, Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck (§ 69).
- Bargebot und Zinsen
Fällig vor dem Verteilungstermin, meist 4–8 Wochen nach dem Zuschlag, ab Zuschlag mit 4 % verzinst (§ 49 ZVG). Finanzierungszusage vor dem Termin klären.
- Nebenkosten
Grunderwerbsteuer nach Landessatz auf das Meistgebot, Zuschlagsgebühr, Grundbuchumschreibung. Dafür entfallen Makler und Kaufvertrags-Notar.
Am Terminstag
- Ausweis mitbringen; bieten Sie für einen anderen, brauchen Sie eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht.
- Nachweis der Sicherheitsleistung griffbereit. Wird Sicherheit verlangt und können Sie sie nicht sofort leisten, weist das Gericht Ihr Gebot zurück.
- Zu Beginn stellt der Rechtspfleger fest, welche Rechte bestehen bleiben. Genau dort nachfragen, wenn etwas unklar ist.
- Maximalgebot vorher schriftlich festlegen und dabei bleiben. Der Zuschlag ist bindend.
Zum Weiterlesen
Die Punkte im Detail, mit Fristen, Rechenwegen und Beispielen.
- Gutachten, Grundbuch und Belegung Schritt für Schritt durchgehen.
- Wann das Gericht den Zuschlag versagt und wann diese Grenzen wegfallen.
- Höhe, zulässige Formen und Fristen der 10 % vor dem Termin.
- Zwangsversteigerungen aus dem amtlichen Portal, kostenlos durchsuchbar.
Hinweise
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung des zuständigen Amtsgerichts.
Datengrundlage der genannten Anteile (42 % ohne Innenbesichtigung, Median 13 Monate zwischen Stichtag und Termin): eigene Auswertung, Stand 18.08.2026, bezogen auf die Fälle mit eindeutig bestimmbarem Feld.