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Statistik
ZVG-Barometer

ZVG-Barometer Oktober 2026

Die monatliche Auswertung der Zwangsversteigerungen, die ZVG Melder aus zvg-portal.de erfasst. Ein Bestand zu einem festen Datum, mit Methode und Daten zum Nachrechnen.

Kurz beantwortet

Am 31. Oktober 2026 führte ZVG Melder 3.013 laufende Zwangsversteigerungsverfahren aus 14 der 16 Bundesländer, verteilt auf 369 Amtsgerichte. Für 1.225 davon (40,7 %) ist der nächste Termin in den kommenden 30 Tagen angesetzt. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichen keine Zwangsversteigerungen auf zvg-portal.de.

Stand 31. Oktober 2026. Stichtag der Ausgabe: 31. Oktober 2026. Methode Version 1.

Laufende Verfahren 3.013

Einträge aus 14 von 16 Bundesländern, deren Termin in der Zukunft liegt oder noch nicht feststeht

Mit Termin in den nächsten 30 Tagen 1.225

40,7 % der laufenden Verfahren

Amtsgerichte mit laufenden Verfahren 369

in 14 von 16 Bundesländern

Median des festgesetzten Verkehrswerts 170.000 €

aus 2.924 endgültig festgesetzten Werten aller erfassten Länder

Laufende Verfahren und Termine je Bundesland

BundeslandLaufende VerfahrenAnteil am BestandAmtsgerichteTermin in 30 TagenAnteil
Nordrhein-Westfalen81827,1 %11129736,3 %
Bayern40613,5 %2916640,9 %
Niedersachsen32810,9 %6714243,3 %
Rheinland-Pfalz32110,7 %3810733,3 %
Hessen2799,3 %4112745,5 %
Sachsen1946,4 %69347,9 %
Thüringen1675,5 %136840,7 %
Sachsen-Anhalt1454,8 %235739,3 %
Brandenburg1193,9 %85747,9 %
Berlin1163,8 %105850,0 %
Saarland642,1 %102335,9 %
Baden-Württemberg401,3 %92255,0 %
Bremen130,4 %3753,8 %
Schleswig-Holstein30,1 %1133,3 %
Summe3.013100,0 %3691.22540,7 %

Gezählt wird jeder Eintrag auf zvg-portal.de, dessen nächster Termin in der Zukunft liegt oder noch nicht feststeht. Mehrere Einträge können zu einem gerichtlichen Verfahren gehören, und ein Termin kann mehrere Einträge umfassen. „Termin in 30 Tagen“ zählt angesetzte Termine, die Gerichte nach dem Stichtag aufheben oder verlegen können. Die Länderzahlen zeigen, was die Gerichte auf dem Portal veröffentlichen, und sind kein Maß für die Zahl der Zwangsversteigerungen in einem Land.

Median des festgesetzten Verkehrswerts je Bundesland

BundeslandMit festgesetztem VerkehrswertAnteilMedian
Berlin116100,0 %415.500 €
Baden-Württemberg40100,0 %320.000 €
Bayern39697,5 %247.500 €
Nordrhein-Westfalen80398,2 %214.000 €
Hessen27498,2 %210.500 €
Niedersachsen31495,7 %174.500 €
Saarland6195,3 %146.000 €
Rheinland-Pfalz30595,0 %141.000 €
Bremen13100,0 %127.500 €
Brandenburg11395,0 %112.000 €
Sachsen-Anhalt13995,9 %83.000 €
Sachsen19097,9 %79.850 €
Thüringen15794,0 %60.000 €
Schleswig-Holstein3100,0 %nicht ausgewiesen (weniger als 10 Werte)

Median über alle erfassten Länder: 170.000 € aus 2.924 festgesetzten Werten. In den Median gehen nur endgültig festgesetzte Verkehrswerte ein. Ausgewiesen wird er ab 10 Werten. Den Verkehrswert setzt das Gericht auf Grundlage eines Gutachtens fest, er ist weder ein Kaufpreis noch eine Vorhersage des Zuschlags. Die Länder unterscheiden sich in ihrer Mischung der Objektarten, deshalb vergleichen die Mediane keine gleichartigen Objekte.

Objektarten

ObjektartLaufende VerfahrenAnteil
Häuser1.20339,9 %
Wohnungen57119,0 %
Grundstücke34911,6 %
Mehrfamilienhäuser1625,4 %
Mehrere Objekte1424,7 %
Wohn-/Geschäftshäuser1334,4 %
Gewerbe1264,2 %
Stellplätze401,3 %
Sonstiges2879,5 %
Summe3.013100,0 %

„Sonstiges“ heißt, dass die Objektart in der Bekanntmachung fehlt oder zu keiner Gruppe passt. „Mehrere Objekte“ heißt, dass ein Eintrag mehrere verschiedene Objekte umfasst. „Häuser“ umfasst Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser, „Grundstücke“ auch land- und forstwirtschaftliche Flächen. Jeder Eintrag zählt in genau einer Gruppe.

Objektarten je Bundesland

BundeslandHäuserWohnungenGrundstückeMehrfamilienhäuserMehrere ObjekteWohn-/GeschäftshäuserGewerbeStellplätzeSonstiges
Nordrhein-Westfalen (n = 818)40,7 %26,5 %4,8 %8,3 %6,0 %3,4 %4,8 %1,6 %3,9 %
Bayern (n = 406)32,0 %15,5 %22,2 %3,9 %4,9 %3,9 %4,4 %1,2 %11,8 %
Niedersachsen (n = 328)52,1 %14,9 %6,4 %4,3 %1,8 %5,5 %3,7 %0,0 %11,3 %
Rheinland-Pfalz (n = 321)43,0 %12,1 %18,1 %3,1 %2,5 %4,7 %2,2 %0,6 %13,7 %
Hessen (n = 279)46,2 %12,5 %12,5 %3,6 %3,6 %4,7 %2,9 %1,8 %12,2 %
Sachsen (n = 194)25,8 %25,8 %13,9 %8,2 %2,6 %3,6 %6,7 %1,5 %11,9 %
Thüringen (n = 167)32,9 %6,6 %18,0 %5,4 %18,6 %7,2 %1,8 %0,0 %9,6 %
Sachsen-Anhalt (n = 145)44,1 %10,3 %9,7 %8,3 %5,5 %4,8 %4,8 %2,1 %10,3 %
Brandenburg (n = 119)44,5 %4,2 %21,0 %3,4 %1,7 %3,4 %2,5 %0,8 %18,5 %
Berlin (n = 116)11,2 %56,0 %5,2 %0,0 %0,0 %7,8 %9,5 %6,9 %3,4 %
Saarland (n = 64)67,2 %12,5 %4,7 %0,0 %3,1 %3,1 %3,1 %0,0 %6,3 %
Baden-Württemberg (n = 40)35,0 %25,0 %2,5 %5,0 %2,5 %5,0 %7,5 %0,0 %17,5 %
Bremen (n = 13)53,8 %30,8 %0,0 %7,7 %0,0 %0,0 %0,0 %0,0 %7,7 %
Schleswig-Holstein (n = 3)100,0 %0,0 %0,0 %0,0 %0,0 %0,0 %0,0 %0,0 %0,0 %

Anteile in Prozent der laufenden Verfahren des jeweiligen Landes. In kleinen Ländern stehen hinter einem Anteil wenige Einträge.

Amtsgerichte mit den meisten Terminen in den nächsten 30 Tagen

RangAmtsgerichtBundeslandTermin in 30 TagenLaufende VerfahrenRang nach laufenden VerfahrenNächster Termin
1ChemnitzSachsen2539803.11.2026
2ZwickauSachsen2352203.11.2026
2SchönebergBerlin23271405.11.2026
4CharlottenburgBerlin1635904.11.2026
5LeipzigSachsen1545403.11.2026
5NürnbergBayern1543505.11.2026
5PotsdamBrandenburg1540704.11.2026
5BautzenSachsen15261503.11.2026
9DuisburgNordrhein-Westfalen1482102.11.2026
9LandshutBayern14281103.11.2026
9NeuruppinBrandenburg14212203.11.2026
9Bad OeynhausenNordrhein-Westfalen14192804.11.2026

Amtsgerichte je Bundesland

Je Land die bis zu fünf Amtsgerichte mit den meisten Terminen in den nächsten 30 Tagen.

Gleiche Werte teilen sich einen Rang. Gezählt werden Einträge und keine Sitzungstermine, denn ein Termin kann mehrere Einträge umfassen.

Neue Zwangsversteigerungen in Ihrer Region per E-Mail

Wählen Sie Ihr Bundesland und nennen Sie Ihre Stadt oder PLZ. Sobald dort ein neues Verfahren erscheint oder sich ein Termin ändert, bekommen Sie eine E-Mail. Mit Stadt oder PLZ bleibt die Benachrichtigung kostenlos.

Ohne Stadt oder PLZ gilt die Benachrichtigung für das ganze Bundesland. Das ist Premium vorbehalten.

Wir senden Ihnen einen Bestätigungslink. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.

Gutachten im erfassten Bestand

Am 8. September 2026 war im Bestand von ZVG Melder bei 1.528 von 2.134 laufenden Verfahren über Wohnimmobilien (71,6 %) ein Gutachten als Unterlage zugeordnet, bei 606 (28,4 %) nicht.

Gezählt wird jeder erfasste Eintrag des ZVG-Portals einmal, unabhängig von der Zahl seiner Grundstücke, Wohnungen oder Dokumente. Mehrere Einträge können zu demselben gerichtlichen Verfahren gehören. Enthalten sind als Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte oder Eigentumswohnung eingeordnete Einträge. Inaktive Einträge und bereits vergangene Termine sind ausgeschlossen; Einträge ohne bekannten Termin bleiben enthalten.

Als Gutachten zugeordnet bedeutet: Mindestens eine erfasste Unterlage ist diesem Eintrag als Gutachten zugeordnet und nicht als entfernt vermerkt. Diese Zuordnung bestätigt weder den Inhalt noch die Vollständigkeit des Dokuments.

Dies ist eine Momentaufnahme unseres erfassten Bestands aus 14 von 16 Bundesländern, keine vollständige oder repräsentative Deutschlandstatistik. Fehlende Unterlagen oder Auswertungen in unserem Bestand bedeuten nicht, dass beim Gericht kein Gutachten existiert. Aus den Zahlen lassen sich weder Besichtigungen noch der Zustand einer Immobilie ableiten. Der Datenstand wird unverändert aufbewahrt; aktuelle Zahlen im Verzeichnis können abweichen.

Fester Datenstand vom 8. September 2026, der nicht mit dem Stichtag fortgeschrieben wird. Datenstand und Methode auf der Statistikseite

Methode

Stichtag ist der letzte Tag des Monats. Das Barometer misst einen Bestand an einem Tag und keine Zahl von Terminen über einen Zeitraum. Verpasst die Messung den Stichtag, trägt die Ausgabe das Datum, an dem tatsächlich gemessen wurde.

Datenbasis sind die amtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte auf zvg-portal.de, wie ZVG Melder sie erfasst. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichen dort nicht. In den übrigen Ländern steht ebenfalls nicht jedes Verfahren auf dem Portal.

Das Barometer nennt keine Preise, Zuschläge oder Abschläge und ist keine amtliche Statistik. Vergleiche mit dem Vorjahresmonat sind ab der Ausgabe Mai 2027 möglich, weil ZVG Melder das Portal seit Mai 2026 erfasst.

Jede Zahl ist aus öffentlichen Seiten von ZVG Melder berechnet und mit der Statistikseite, den Verzeichnisseiten und den Gerichtsdaten abgeglichen. Für diese Ausgabe bestanden alle 51 Abgleichsprüfungen.

Methode Version 1. Ändert sich eine Definition, steigt die Version, und die erste Ausgabe mit der neuen Version nennt die Änderung. Eine veröffentlichte Ausgabe wird nicht nachträglich geändert.

Zitieren und Daten

Wenn Sie Zahlen dieser Auswertung verwenden, nennen Sie bitte als Quelle: ZVG Melder (zvg-melder.de), ZVG-Barometer Oktober 2026, Stand 31. Oktober 2026. Datenbasis: amtliche Bekanntmachungen auf zvg-portal.de.

Fragen zur Methode oder zu Zahlen für Ihre Region beantworten wir unter kontakt@zvg-melder.de.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bekanntmachungen und Unterlagen des zuständigen Amtsgerichts.