Amtsgericht Schwerte0066 K 0004/ 2025
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Noch nicht analysiert
Noch nicht genug Daten für eine belastbare Einordnung.
Laut Wertgutachten handelt es bei den Objekten um ein Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Spitzboden mit einer Wohnfläche von ca. 153 m² und einer Garage. Bieter müssen damit rechnen, dass Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird. Barzahlung ist ausgeschlossen. Überweisung der Sicherheitsleistung ist auf das Konto: Zentrale Zahlstelle Justiz - Landesbank Hessen-Thüringen - IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16 - vorzunehmen. Weitergehende Auskünfte können Sie bei Ihrer Hausbank bzw. unter der Telefon-Nr. 02304/2408035 erhalten. Das Wertgutachten kann täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach vorheriger Rücksprache beim Amtsgericht Schwerte eingesehen werden. WICHTIGER HINWEIS: Bitte unbedingt bei der Überweisung der Sicherheitsleistung folgenden Verwendungszweck angeben: Amtsgericht Schwerte - Aktenzeichen (66 K 4/25) - Sicherheitsleistung Ohne diese Angabe kann die Zentrale Zahlstelle Justiz die Sicherheitsleistung nicht zuordnen. Auf Grund der Datenschutzbestimmungen kann derzeit eine Bekanntgabe der betreibenden Gläubiger nicht erfolgen. Dies geht nur mit vorheriger Zustimmung der Gläubiger. Die Zustimmung liegt zurzeit noch nicht vor.
Für diese Auktion liegt noch keine KI-Analyse vor. Neu eingetroffene Objekte werden laufend analysiert.
Vorläufige Kalkulation auf Gebotsbasis. Offene Rechte und Gebühren separat prüfen.
Wertgrenzen entfallen
Das Amtsgericht ruft dieses Objekt erneut auf. Die 5/10- und die 7/10-Grenze gelten hier nicht mehr (§ 85a Abs. 2, § 74a Abs. 4 ZVG), ein Gebot darunter kann also den Zuschlag erhalten. Die Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts bleibt bestehen. Beide Linien stehen weiterhin als Orientierung im Regler.
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Wiederholungstermin · Wertgrenzen entfallen
Termin unverändert · zuletzt geprüft vor 2 Std