Amtsgericht Burg0032 K 0016/ 2024
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Grundstück bebaut mit Einfamilienhaus (BJ ca. 1900, ca. 2000 modernisiert, beidseitig angebaut, 2 Vollgeschosse, nicht unterkellert, DG nicht ausgebaut, zweigeschossiger Seitenflügel, 2009 Umbau Laden in Wohnraum, Wohnfläche gesamt ca. 154 m² zzgl. Abstellflächen ca. 70 m²) weitere Nebengebäude auf Grundstück Kein eigener Hausanschluss für Trink- und Schmutzwasser; Bezug sowie Ableitung erfolgen über südlich angrenzende Flurstücke, nur Notleitungsrecht Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet "Altstadt", bauliche Maßnahmen sowie rechtsgeschäftliche Verfügungen sind gem. § 144 BauGB u.U. genehmigungspflichtig, ggf. ist nach Abschluss des Sanierungsverfahrens noch ein Ausgleichbetrag gem. § 154 BauGB zu zahlen Gutachtenerstellung nur aufgrund Außenbesichtigung!
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