Einfamilienhaus · Friedhofstraße 6, 67814 Jakobsweiler
Amtsgericht Rockenhausen0002 K 0005/ 2026
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Beschreibung
| Eingetragen im Grundbuch von Jakobsweiler Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 3 Jakobsweiler 1435/1 Gebäude- und Freifläche Landwirtschaftsfläche Friedhofstraße 6 499 456 | Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gem. Gutachten handelt es sich um ein mit einem zweigeschossigen, teilunterkellerten, freistehenden Einfamilienhaus mit nicht ausgebauten Dachgeschoss bebautes Grundstück mit zweigeschossigem Anbau, Garage und Scheune. Der bauliche Zustand ist ausweislich des Gutachtens insgesamt schlecht. Wohnfläche ca. 129 m². Verkehrswert: 125.000,00 € Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt. Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr. Der Versteigerungsvermerk ist am 28.01.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Beschlagnahme: 28.01.2026 Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Ansprechpartner für Bietinteressenten: Karlo J. Braun, Untere Klinggasse 5, 67595 Bechtheim, Telefon: 06242 910771 Fax: 06242 910772 E-Mail: Karlo-Braun@t-online.de Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Objektdetails
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Wertgrenzen entfallen
Das Amtsgericht ruft dieses Objekt erneut auf. Die 5/10- und die 7/10-Grenze gelten hier nicht mehr (§ 85a Abs. 2, § 74a Abs. 4 ZVG), ein Gebot darunter kann also den Zuschlag erhalten. Eine Sicherheitsleistung von in der Regel 10 % des Verkehrswerts kann weiterhin verlangt werden. Beide Linien stehen weiterhin als Orientierung im Regler.
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