Der Versteigerungstermin Schritt für Schritt: Bietzeit, geringstes Gebot, Zuschlag
Wie ein Versteigerungstermin abläuft: Aufruf, geringstes Gebot, mindestens 30 Minuten Bietzeit, Ausweispflicht, und warum der Zuschlag sofort Eigentum verschafft.

Kurz beantwortet
Wie läuft der Versteigerungstermin am Amtsgericht ab?
Der Rechtspfleger ruft das Verfahren auf, verliest die Versteigerungsbedingungen und nennt das geringste Gebot. Dann beginnt die Bietzeit von mindestens 30 Minuten, in der Sie mit Ausweis und nachgewiesener Sicherheitsleistung bieten. Nach dem letzten Gebot wird dreimal aufgerufen; anschließend verhandelt das Gericht über den Zuschlag und erteilt ihn in der Regel noch im Termin.
Wie lange dauert ein Zwangsversteigerungstermin?
Rechnen Sie mit ein bis zwei Stunden. Die Bietzeit dauert gesetzlich mindestens 30 Minuten und wird verlängert, solange geboten wird; hinzu kommen Aufruf, Verlesung der Bedingungen, Prüfung der Sicherheitsleistungen und die Verhandlung über den Zuschlag. Kommen Sie rechtzeitig, denn Legitimation und Sicherheit müssen vor Ihrem ersten Gebot geklärt sein.
Was bedeuten die 5/10- und die 7/10-Grenze beim Zuschlag?
Liegt das Meistgebot unter der Hälfte des Verkehrswerts, muss das Gericht den Zuschlag von Amts wegen versagen (5/10-Grenze). Liegt es unter sieben Zehnteln, kann ein Gläubiger, dessen Anspruch dann nicht gedeckt wäre, den Zuschlag verhindern (7/10-Grenze). Beide Grenzen gelten nur im ersten Termin; in einem späteren Termin kann auch darunter zugeschlagen werden.
Der erste eigene Versteigerungstermin wirkt oft einschüchternd. Dabei folgt er einem klaren Ablauf. Hier die wichtigsten Stationen; den Überblick über das gesamte Verfahren gibt unser Einsteiger-Leitfaden.
Gehen Sie in den Termin erst, wenn Objektprüfung, Finanzierung und Sicherheitsleistung geklärt sind. Für die schnelle Vorauswahl lohnt vorher ein Blick auf die Risikoklassen, damit Sie auffällige Gutachten nicht erst im Gerichtssaal entdecken.
Ausweis und Sicherheit vor dem ersten Gebot
Im Termin müssen Sie sich mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Das steht nicht im ZVG, ist aber feste Praxis zur Identifizierung. Außerdem müssen Sie Ihre Sicherheitsleistung nachweisen können. Wer für andere bietet, braucht eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht.
Aufruf und geringstes Gebot
Der Rechtspfleger ruft die Sache auf und gibt die Versteigerungsbedingungen sowie das geringste Gebot bekannt. Es umfasst die Verfahrenskosten und die nach den Bedingungen bestehen bleibenden Rechte (§ 44 ZVG). Darunter wird nicht zugeschlagen.
Mindestens 30 Minuten Bietzeit
Erst danach beginnt die eigentliche Bietzeit. Sie beträgt mindestens 30 Minuten (§ 73 Abs. 1 ZVG). Das ist ein Mindestwert: Solange Gebote eingehen, läuft die Versteigerung weiter. Eine Unterschreitung wäre ein schwerer Verfahrensfehler, selbst wenn alle Beteiligten zustimmen. Sie müssen also nicht sofort bieten. Oft fällt die Entscheidung erst gegen Ende.
Wertgrenzen beachten
Ob das höchste Gebot am Ende den Zuschlag bekommt, hängt im ersten Termin von den Wertgrenzen ab: unter 50 % wird von Amts wegen versagt, zwischen 50 und 70 % ist der Zuschlag auf Gläubigerantrag kippbar, ab 70 % ist er sicher. Details dazu im Ratgeber zu den 5/10- und 7/10-Grenzen.
Mit dem Zuschlag sind Sie Eigentümer
Wird der Zuschlag erteilt, werden Sie mit der Verkündung sofort Eigentümer (§§ 89, 90 ZVG), ohne Notar und ohne dass dafür erst ein Grundbucheintrag nötig wäre. Das Grundbuch wird später von Amts wegen berichtigt, Notar- oder Maklerkosten fallen nicht an. Was danach auf Sie zukommt, also Zahlung, Zinsen, Steuern und Risiken, steht im Ratgeber Nach dem Zuschlag.
Kurz gemerkt
- Ausweis und Sicherheitsnachweis (ggf. beglaubigte Vollmacht) mitbringen.
- Geringstes Gebot abwarten, mind. 30 Min Bietzeit, Sie haben Zeit für Ihre Entscheidung.
- Zuschlag = sofort Eigentum, keine Notar-/Maklerkosten.
Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung des Gerichts.