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ZVG-Portal nicht erreichbar: Störung seit dem 21. Oktober 2026

··5 Min. Lesezeit

zvg-portal.de ist seit dem Abend des 21. Oktober 2026 nicht erreichbar. Seit wann, was über die Ursache bekannt ist und wo Sie die Termine weiter finden.

Kurz beantwortet

Warum ist das ZVG-Portal nicht erreichbar?

Eine offizielle Begründung gibt es bisher nicht. Seit dem Abend des 21. Oktober 2026 antwortet der Server von zvg-portal.de nicht mehr, ebenso justiz.de. Am selben Tag hat das BSI vor kritischen Schwachstellen in PHP gewarnt, und mehrere öffentliche Stellen haben ihre Websites vorsorglich abgeschaltet. Ob das ZVG-Portal deshalb offline ist, hat der Betreiber nicht bestätigt.

Liegt der Fehler an meinem Browser oder meinem Internetanschluss?

Nein. Der Server von zvg-portal.de nimmt seit dem 21. Oktober 2026 keine Verbindung an, auch nicht aus anderen Netzen. Chrome und Edge melden „Die Website ist nicht erreichbar“ mit dem Code ERR_CONNECTION_TIMED_OUT oder ERR_CONNECTION_REFUSED. Cache leeren, ein anderer Browser oder ein anderes Netz helfen deshalb nicht.

Finden Zwangsversteigerungstermine trotz der Störung statt?

Über einen angesetzten Termin entscheidet das Amtsgericht, nicht die Website. Ob ein Termin stattfindet, verlegt oder aufgehoben wurde, erfahren Sie während der Störung verbindlich bei der Geschäftsstelle der Versteigerungsabteilung des zuständigen Amtsgerichts. Halten Sie für den Anruf das Aktenzeichen bereit. Das Gutachten können Sie dort ebenfalls einsehen.

Wo finde ich Zwangsversteigerungen, solange das ZVG-Portal ausfällt?

ZVG Melder zeigt weiter die Termine der 14 Bundesländer, die auf zvg-portal.de veröffentlichen, mit dem Stand vom 21. Oktober 2026. Was die Gerichte seitdem neu eingestellt, verlegt oder aufgehoben haben, fehlt bis zum Ende der Störung. Ein kostenloser Suchauftrag meldet neue Termine per E-Mail, sobald der Abgleich wieder läuft.

Das ZVG-Portal unter zvg-portal.de ist seit dem Abend des 21. Oktober 2026 nicht erreichbar. Wer dort Versteigerungstermine sucht, sieht nach einer Weile nur eine Fehlermeldung. Dieser Bericht hält fest, seit wann das Portal ausfällt, was über die Ursache bekannt ist und wie Sie in der Zwischenzeit an die Termine kommen. ZVG Melder ist ein privates Angebot und nicht das ZVG-Portal.

Stand: Freitag, 23. Oktober 2026, 9:30 Uhr. zvg-portal.de antwortet weiterhin nicht. Wir haben den Betreiber des Portals über den Ausfall informiert und warten auf seine Rückmeldung. Diesen Bericht aktualisieren wir, sobald sich etwas ändert.

Seit wann ist das ZVG-Portal nicht erreichbar?

ZVG Melder fragt das Portal planmäßig jeden Abend und werktags am Nachmittag ab. Aus diesen Abfragen lässt sich der Beginn der Störung eingrenzen. Am Nachmittag des 21. Oktober lief noch alles normal, am Abend kam keine Antwort mehr. Alle Zeiten gelten in deutscher Sommerzeit (MESZ):

ZeitpunktWas unsere Abfragen ergeben haben
Dienstag, 20. Oktober, 23 UhrNächtlicher Abgleich aller Bundesländer ohne Fehler
Mittwoch, 21. Oktober, 15:30 UhrLetzte erfolgreiche Abfrage: Die Prüfung auf Aufhebungen läuft für alle Länder durch
Mittwoch, 21. Oktober, 23 UhrDer nächtliche Abgleich erreicht das Portal nicht mehr, jede Anfrage läuft ins Leere
Donnerstag, 22. Oktober, 15:30 UhrPrüfung auf Aufhebungen: kein Bundesland erreichbar
Donnerstag, 22. Oktober, 23 UhrNächtlicher Abgleich: kein Bundesland erreichbar
Freitag, 23. Oktober, 9:30 UhrWeiterhin keine Antwort, auch nicht von einem Server außerhalb unseres Netzes

Jede Anfrage haben wir dreimal wiederholt, bevor wir sie als gescheitert gewertet haben. Ein kurzer Aussetzer scheidet damit aus.

Welche Fehlermeldung erscheint?

Die Adresse zvg-portal.de wird weiter aufgelöst, aber der Server dahinter nimmt keine Verbindung an. Chrome und Edge zeigen deshalb „Die Website ist nicht erreichbar“ mit dem Code ERR_CONNECTION_TIMED_OUT oder ERR_CONNECTION_REFUSED, je nachdem, aus welchem Netz Sie das Portal aufrufen. Firefox meldet eine Zeitüberschreitung oder einen Verbindungsfehler.

Das Problem liegt beim Portal und nicht bei Ihrem Gerät. Browser-Cache leeren, den Router neu starten oder über das Handynetz surfen ändert daran nichts. Auch justiz.de, das Justizportal des Bundes und der Länder, ist derzeit nicht erreichbar.

Was über die Ursache bekannt ist

Eine offizielle Erklärung des Betreibers liegt bisher nicht vor. Auffällig ist der zeitliche Zusammenhang mit einer Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es warnt vor zwei kritischen Schwachstellen in der Programmiersprache PHP (CVE-2026-109618 und CVE-2026-109619), für die die PHP-Entwickler Updates für den 21. Oktober um 16 Uhr angekündigt hatten. Mehrere öffentliche Stellen haben ihre Websites daraufhin vorsorglich vom Netz genommen. Rheinland-Pfalz etwa ließ Landesseiten abschalten, die die betroffene Software nutzen.

Das ZVG-Portal ist nach seinen Adressen (index.php) eine PHP-Anwendung. Unsere letzte erfolgreiche Abfrage lief eine halbe Stunde vor der angekündigten Veröffentlichung, die nächste sieben Stunden später scheiterte. Ob der Ausfall mit der Warnung zusammenhängt, hat der Betreiber nicht bestätigt. Bis dahin bleibt es eine Vermutung.

Was die Störung für Bieter bedeutet

Solange das Portal ausfällt, können Sie Bekanntmachungen, Gutachten und Fotos dort weder suchen noch herunterladen. Über die Termine selbst entscheidet das Amtsgericht, nicht die Website. Ob ein Termin stattfindet, verlegt oder aufgehoben wurde, erfahren Sie verbindlich bei der Geschäftsstelle der Versteigerungsabteilung. Halten Sie für den Anruf das Aktenzeichen bereit. Das Gutachten können Sie dort ebenfalls einsehen, und in der Regel hängt die Terminsbestimmung an der Gerichtstafel aus.

Fahren Sie in den nächsten Tagen zu einem Termin, lassen Sie ihn sich vorher am Telefon bestätigen. Eine Aufhebung, die das Gericht während der Störung veröffentlicht, sehen Sie im Moment nirgends online. Wie ein Termin abläuft und was Sie mitbringen müssen, zeigt der Ratgeber Ablauf des Versteigerungstermins.

Wo Sie die Termine in der Zwischenzeit finden

ZVG Melder speichert jede Bekanntmachung, die wir vom Portal abrufen, mit ihren Unterlagen. Die Übersicht der Zwangsversteigerungen zeigt deshalb weiter die Termine der 14 Bundesländer, die auf zvg-portal.de veröffentlichen, mit dem Stand der letzten Abfrage am 21. Oktober 2026. Direkt nach Bundesland: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Termine eines einzelnen Amtsgerichts finden Sie im Kalender.

Zwei Einschränkungen gelten, bis das Portal wieder läuft:

  • Termine, die Gerichte seit dem 21. Oktober neu eingestellt haben, fehlen bei uns.
  • Verlegungen und Aufhebungen aus dieser Zeit erreichen uns erst nach der Störung. Prüfen Sie einen Termin deshalb beim Gericht, bevor Sie hinfahren.

Gutachten und Fotos, die wir vor der Störung abgerufen haben, sind bei uns gespeichert. Auf den Objektseiten sehen Sie weiter die Risikoklasse, wo ein Gutachten ausgewertet ist, und mit Premium öffnen Sie die gespeicherten Unterlagen. Wie Sie ein Gutachten lesen, erklärt der Ratgeber Gutachten zur Zwangsversteigerung lesen.

Wie es weitergeht

Wir haben den Betreiber des ZVG-Portals über den Ausfall informiert und warten auf eine Rückmeldung. Unser Abgleich fragt das Portal weiter jeden Abend und werktags am Nachmittag ab. Sobald es wieder antwortet, holt ZVG Melder die neuen Termine, Verlegungen und Aufhebungen ohne Ihr Zutun nach.

Damit Sie dafür nicht täglich nachsehen müssen, legen Sie einen kostenlosen Suchauftrag an. Er meldet Ihnen per E-Mail, wenn nach der Störung neue Termine in Ihrer Region erscheinen. Das Formular steht am Ende dieses Berichts. Wie das ZVG-Portal funktioniert, wenn es wieder läuft, zeigt der Ratgeber ZVG-Portal richtig nutzen.

Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskünfte des zuständigen Amtsgerichts.

Neue Zwangsversteigerungen in Ihrer Region per E-Mail

Wählen Sie Ihr Bundesland und nennen Sie Ihre Stadt oder PLZ. Sobald dort ein neues Verfahren erscheint oder sich ein Termin ändert, bekommen Sie eine E-Mail. Mit Stadt oder PLZ bleibt die Benachrichtigung kostenlos.

Ohne Stadt oder PLZ gilt die Benachrichtigung für das ganze Bundesland. Das ist Premium vorbehalten.

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Quellen