ZVG-Portal richtig nutzen: Termine suchen, Gutachten öffnen und was die amtliche Seite nicht zeigt
So suchen Sie auf zvg-portal.de nach Zwangsversteigerungen, öffnen Gutachten und erkennen, was das amtliche Portal nicht leistet. Geprüft im Oktober 2026.

Kurz beantwortet
Was ist das ZVG-Portal?
Das ZVG-Portal unter zvg-portal.de ist die gemeinsame Plattform der Landesjustizverwaltungen für Zwangsversteigerungstermine. Die Amtsgerichte aus 14 Bundesländern veröffentlichen dort ihre Bekanntmachungen; Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind nicht dabei. Die Nutzung ist kostenlos und ohne Registrierung möglich. Maßgeblich für einen Termin ist allein der Text der amtlichen Bekanntmachung.
Wie finde ich das Gutachten auf dem ZVG-Portal?
Wählen Sie in der Suche das Bundesland, starten Sie die Suche und klicken Sie in der Trefferliste auf das Aktenzeichen. In der vollständigen Ansicht stehen Gutachten, Exposé und Fotos als PDF zum Download, sofern das Gericht sie bereitstellt. Das tun nur einige Amtsgerichte. Sonst sehen Sie das Gutachten auf der Geschäftsstelle des Versteigerungsgerichts ein.
Kann ich auf dem ZVG-Portal einen Suchauftrag anlegen?
Nein. Das ZVG-Portal hat weder Konten noch gespeicherte Suchen oder E-Mail-Benachrichtigungen, und jede Suche gilt für genau ein Bundesland. Wer mehrere Regionen beobachtet, wiederholt die Abfrage von Hand. Private Portale wie ZVG Melder bündeln die Bekanntmachungen der 14 teilnehmenden Bundesländer und melden neue Termine per Suchauftrag.
Das ZVG-Portal ist die erste Adresse für Zwangsversteigerungen in Deutschland. Hier veröffentlichen die Amtsgerichte ihre Termine amtlich, kostenlos und ohne Anmeldung. Die Bedienung stammt allerdings aus einer anderen Zeit, und wer zum ersten Mal sucht, scheitert oft an Kleinigkeiten. Dieser Ratgeber zeigt Feld für Feld, wie Sie Termine finden, wie Sie an das Gutachten kommen und wo die amtliche Seite aufhört. ZVG Melder ist ein privates Angebot und nicht das ZVG-Portal; die Angaben unten haben wir am 15. Oktober 2026 auf zvg-portal.de geprüft.
Was das ZVG-Portal ist
Die Landesjustizverwaltungen haben das Portal als gemeinsame Plattform für Zwangsversteigerungsverfahren eingerichtet. Seit März 2007 veröffentlichen die dort aufgeführten Amtsgerichte ihre Termine online, zusätzlich zur Bekanntmachung an der Gerichtstafel. Zwei Länder fehlen: Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern stellen keine Termine ein. Deren Verfahren erfahren Sie nur über die zuständigen Gerichte selbst.
Für die Wirksamkeit eines Termins zählt nach den Hinweisen des Portals allein der Text der amtlichen Bekanntmachung. Jede andere Darstellung, auch unsere, ist eine Kopie, die Sie im Zweifel gegen das Original prüfen.
Termine suchen, Feld für Feld
Die Suche öffnen Sie über Termine suchen. Ein einziges Feld ist Pflicht, das Bundesland. Alle anderen Felder grenzen die Treffer nur ein:
| Feld | Wofür Sie es nutzen | Praxistipp |
|---|---|---|
| Land | Pflichtfeld, genau ein Bundesland je Suche | Für mehrere Länder stellen Sie mehrere Suchen nacheinander |
| Gericht | ein Amtsgericht oder alle Gerichte des Landes | Die Auswahl zeigt nur Gerichte, die im Portal veröffentlichen |
| Aktenzeichen | ein bekanntes Verfahren direkt aufrufen | Die Eingabe ist zweigeteilt um das K: Nummer davor, laufende Nummer und Jahr dahinter |
| Art der Versteigerung | Zwangsvollstreckung, Teilungsversteigerung und Sonderfälle | „Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“ ist die Teilungsversteigerung |
| Objekt | Hausart, Wohnungsgröße, Gewerbe, Garage oder Grundstück | Bei Eigentumswohnungen wählen Sie nach Zimmerzahl |
| Lage | Straße, Hausnummer, PLZ, Ort und Ortsteil | Beginnen Sie mit dem Ort; Straße und Hausnummer engen die Treffer stark ein |
| Termin von und bis | einen Zeitraum eingrenzen | Nützlich, wenn Sie nur die Termine der nächsten Wochen sehen möchten |
Die Trefferliste sortieren Sie nach Termin, Aktualisierung oder Aktenzeichen. Für regelmäßige Besuche ist „Aktualisierung“ die nützlichste Sortierung: Die zuletzt aktualisierten Einträge stehen dann oben, und Sie müssen nicht jedes Mal die ganze Liste durchgehen.
Die vollständige Ansicht und das Gutachten
Ein Klick auf das Aktenzeichen in der Trefferliste öffnet die vollständige Ansicht. Dort stehen Termin, Sitzungssaal, Verkehrswert und die Beschreibung des Objekts. Sind die Wertgrenzen bereits weggefallen, weist das Gericht an dieser Stelle darauf hin.
Gutachten, Exposé und Fotos bieten nur einige Amtsgerichte als PDF an; das Portal nennt das selbst eine Pilotierung. Der Download ist derzeit kostenlos. Fehlt das Gutachten online, können Sie es auf der Geschäftsstelle des Versteigerungsgerichts einsehen. Eine Besichtigung vermittelt das Gericht nicht, und einen Anspruch darauf haben Sie nicht. Umso mehr hängt am Gutachten: Wie Sie es durcharbeiten, zeigt der Ratgeber Objekt prüfen vor der Zwangsversteigerung.
Eine Eigenheit kostet viele Nutzer Zeit. Ein kopierter Link auf eine vollständige Ansicht öffnet sich oft nicht, wenn Sie ihn in einem neuen Fenster aufrufen oder weiterschicken; statt des Objekts erscheint eine leere Seite oder eine Fehlermeldung. Notieren Sie deshalb das Gericht und das Aktenzeichen. Damit finden Sie das Verfahren über die Suche jederzeit wieder.
Was das ZVG-Portal nicht leistet
Das Portal ist ein Bekanntmachungsorgan und keine Suchmaschine für Käufer. Im Alltag fällt das an vier Stellen auf:
- Jede Suche gilt für ein Bundesland. Wer im Grenzgebiet zweier Länder sucht, fragt beide getrennt ab.
- Es gibt keine Konten, keine gespeicherten Suchen und keine Nachricht bei neuen Terminen. Was zwischen zwei Besuchen veröffentlicht und wieder aufgehoben wird, sehen Sie nie.
- Eine Kartensuche fehlt; nur die vollständige Ansicht verlinkt für das einzelne Objekt auf einen Kartendienst.
- Das Gutachten lesen und bewerten Sie selbst. Bestehen bleibende Rechte nennt das Gericht erst im Termin.
Wann ein privates Portal die Suche ergänzt
Private Portale lesen dieselben amtlichen Bekanntmachungen und bereiten sie anders auf. ZVG Melder gleicht die Termine der 14 teilnehmenden Bundesländer planmäßig täglich ab und zeigt sie in einer gemeinsamen Übersicht, auf der Karte mit Umkreissuche und nach Amtsgericht im Kalender, den Sie für jedes Gericht abonnieren können. Ein Suchauftrag meldet neue Termine, Verlegungen und Aufhebungen per E-Mail, und die Risikoanalyse zeigt vorhandene Fundstellen im Gutachten zum Nachprüfen. Welche weiteren Anbieter es gibt und was sie kosten, vergleicht der Ratgeber Zwangsversteigerungsportale im Vergleich.
Maßgeblich bleibt in jedem Fall die Bekanntmachung auf zvg-portal.de oder an der Gerichtstafel. Prüfen Sie Termin und Saal kurz vor der Anfahrt noch einmal im Original, denn Verfahren werden auch kurzfristig verlegt oder aufgehoben.
Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskünfte des zuständigen Amtsgerichts.