Zwangsversteigerungsportale im Vergleich 2026
Wo Zwangsversteigerungen amtlich veröffentlicht werden und was acht private Portale darüber hinaus anbieten: Kosten, kostenlos sichtbare Termine, Gutachten-Zugang, Suchauftrag und Karte – geprüft am 18. August 2026.

Zwangsversteigerungstermine werden amtlich bekannt gemacht, nicht vermarktet. Die zentrale Veröffentlichungsplattform dafür ist das ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen (zvg-portal.de). Die Startseite formuliert das selbst so: „Mit diesem Portal haben die Landesjustizverwaltungen eine Plattform zur Information über Zwangsversteigerungsverfahren geschaffen."
Veröffentlicht werden dort die Bekanntmachungen „von den in der Übersicht aufgeführten Amtsgerichten" – also nicht zwingend von jedem Amtsgericht in Deutschland. Am 18. August 2026 waren im Suchformular alle 16 Bundesländer wählbar; für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern war die dort hinterlegte Gerichtsliste an diesem Tag nach unserer eigenen Auszählung jedoch leer. Wer sich ganz neu einliest, beginnt am besten beim Einsteiger-Leitfaden.
Verbindlich ist ohnehin nur die Bekanntmachung selbst. Das Portal schreibt dazu: „Für die Wirksamkeit der Terminbestimmung ist allein der Text der amtlichen Bekanntmachung ausschlaggebend."
Daneben gibt es private Portale. Sie erzeugen keine eigenen Termine, sondern bereiten dieselbe amtliche Quelle auf: Suche über Länder- und Gerichtsgrenzen hinweg, Karten und Umkreissuche, Suchaufträge per E-Mail, Fotos, Kostenrechner und – bei einigen Anbietern – eine automatische Auswertung des Verkehrswertgutachtens. Dieser Artikel stellt gegenüber, was am 18. August 2026 auf den öffentlich zugänglichen Seiten dieser Anbieter zu sehen war.
In eigener Sache – bitte beim Lesen mitdenken: ZVG Melder ist selbst ein solches privates Portal und damit Wettbewerber der hier genannten Anbieter. Deshalb steht ZVG Melder nicht in der Tabelle; unser eigenes Angebot beschreiben wir weiter unten in einem eigenen Abschnitt. Wie wir erhoben haben und was wir bewusst nicht geprüft haben, steht unter „Wie wir vergleichen".
Die Portale im Überblick
| Portal | Abdeckung | Kosten (Stand 18.08.2026) | Ohne Registrierung sichtbar | Gutachten | Suchauftrag / Benachrichtigung | Karte |
|---|---|---|---|---|---|---|
| ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen (amtlich) | Seitenaussage: Bekanntmachungen „von den in der Übersicht aufgeführten Amtsgerichten"; eine Zahl nennt das Portal nicht. Eigene Auszählung: alle 16 Länder im Formular wählbar, Gerichtsliste für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern leer. | Keine Preisangabe gefunden (Stand 18.08.2026). Zum Download von Gutachten, Exposees und Fotos steht: „zur Zeit kostenlos" – laut Seite ein Zusatzangebot „im Zuge einer Pilotierung von einigen Amtsgerichten". | Alles Geprüfte: Suche, Trefferliste, Detailansicht, amtliche Bekanntmachung, Gutachten-PDF. Kein Login vorhanden. | PDF-Download, keine Auswertung. Laut Seite „im Zuge einer Pilotierung von einigen Amtsgerichten". | Auf den geprüften Seiten keiner. | Keine Kartensuche. In der Detailansicht Links zu GeoServer und GoogleMaps. |
| zvg.com | Keine Abdeckungsangabe auf der Seite. Eigene Auszählung: 10 von 16 Ländern, 77 Amtsgerichte. | Keine Preisangabe für die Portalnutzung gefunden (Stand 18.08.2026). Einzelne Gutachten je nach Gericht 15,00, 25,00 oder 30,00 EUR. | Termine, Verkehrswert, Fotos, Suche; als kostenfrei gekennzeichnete Gutachten als direkter PDF-Link. Kein Login vorhanden. | Original-PDF, keine Auswertung. Je Gericht kostenfrei, kostenpflichtig oder „Hier nicht verfügbar". Die Verfügbarkeit liegt laut Seite „im Ermessen der jeweiligen Rechtspfleger der Amtsgerichte". | E-Mail-Benachrichtigung ohne Konto und ohne Preisangabe. Ein Amtsgericht und eine Objektart je Auftrag. | Keine. Suche über Ort, PLZ und Aktenzeichen. |
| zwangsversteigerung.de (UNIKA) | Eigenangabe: das Portal führe „zu den Objekten aller zuständigen Amtsgerichte"; alle 16 Länder verlinkt. Vertrieb in 16 Regionalausgaben. | Je Regionalausgabe: Einzelausgabe 1 Monat 19,95 €, Abonnement 6 Monate 89,95 €, Abonnement 12 Monate 159,95 €, jeweils „inkl. MwSt.". Für Mehrfachbezug „Preis siehe Warenkorb" – ein bundesweiter Preis war nicht ermittelbar. | Für anonyme Besucher: Suche, Trefferliste und Detailseite mit Verkehrswert. Termin und Hausnummer sind durch „siehe unten (Infobox)" ersetzt. Ob eine kostenlose Registrierung den Termin freischaltet, haben wir nicht getestet. | Kein Download, keine Auswertung. Die FAQ verweist auf die Einsicht beim Amtsgericht: „Die Einsichtnahme bei dem zuständigen Gericht ist kostenlos." | Auf den öffentlich einsehbaren Seiten keiner ausgewiesen. „Objekt beobachten" führt auf die Login-Seite; einen eingeloggten Kundenbereich haben wir nicht geprüft. | Kartenreiter je Objekt (OpenStreetMap). Keine Umkreissuche; Eingrenzung über PLZ und Kreis. |
| ZVG24 (zvg24.net) | Eigenangabe: „475 Amtsgerichte veröffentlichen aktuell 1.042 Zwangsversteigerungstermine". Alle 16 Länder verlinkt. | Keine Preisangabe gefunden (Stand 18.08.2026). Die Registrierung ist als „Kostenlos Registrieren" ausgewiesen. | Listen und Detailseiten mit Termin, Verkehrswert und Aktenzeichen; die Listenbilder sind als „Musterbild" gekennzeichnet. Genaue Adresse, Merkliste, Suchagent und Dokumente sind laut Seite „nur für Mitglieder sichtbar". | Als Eintrag gelistet, für Gäste ohne Download-Link. Keine Auswertung erkennbar. Ob nach kostenloser Registrierung ein Download erscheint, haben wir nicht getestet. | „Suchagent" per E-Mail, als kostenlos ausgewiesen, Registrierung nötig. | Deutschlandkarte, Umkreissuche 5 bis 250 km. Objektkarte für Gäste unscharf. |
| Argetra (argetra.de) | Eigenangaben: „16 Bundesländer", „493 Amtsgerichte", „100 % Vollständigkeitsgarantie" (nach eigener Fußnote: systematische Erfassung aller bundesweit öffentlich zugänglichen Termine). | Plus6 168 € (6 Monate Mindestlaufzeit, „28 € pro Monat"), Plus12 264 € (12 Monate, „22 € pro Monat"), Plus24 432 € (24 Monate, „18 € pro Monat"). Keine Angabe, ob brutto oder netto. | Auf der geprüften Objektseite: Suche, Trefferliste und Objektseite mit Verkehrswert und Mindestgebot. Termin, Aktenzeichen und Adresse bleiben leer; Bilder sind als „Musterfoto" gekennzeichnet. | „Exposé/Gutachten (PDF)" als Plus-Leistung, „sofern diese von den zuständigen Gerichten oder Beteiligten bereitgestellt werden". Keine automatische Auswertung ausgewiesen. | „SuchAgent", täglich per E-Mail, in den Plus-Paketen enthalten. | Umkreissuche 2 bis 200 km. Im ausgelieferten HTML keine Kartenansicht gefunden. |
| ZVG Pilot (zvg-pilot.de) | Eigenangabe: „Alle 16 Bundesländer, alle Amtsgerichte". Datenquelle laut Seite: zvg-portal.de. | Keine Preisangabe gefunden (Stand 18.08.2026). Die Seite bezeichnet sich als „100% Kostenlos". | Termin, Verkehrswert, Adresse, Fotos und Gutachten-PDF. Die vollständige KI-Analyse sowie Favoriten und Suchalarme gibt es laut Seite „kostenlos nach Registrierung". | Original-PDF ohne Konto. Zusätzlich eine KI-Auswertung, die laut AGB „vollautomatisch durch ein KI-Sprachmodell erstellt" wird und „Fehler enthalten" kann. | E-Mail-Benachrichtigung, ohne Preisangabe, Konto nötig. | Eigene Kartenseite mit Umkreissuche. Die Karte lädt erst nach Einwilligung in Google Maps. |
| ZVnow (zvnow.de) | Eigenangabe: Zugriff auf „alle inserierten und aktuellen Zwangsversteigerungen in Deutschland", „3223 Objekte online". Keine Zahl der Amtsgerichte. | „ZVnow Free Kostenlos"; „ZVnow Pro 14,90 € / Monat". Keine Angabe, ob brutto oder netto. | Trefferliste, Karte und Detailseite mit Termin, Verkehrswert, Aktenzeichen, Fotos und Gutachten-PDF. Die Felder der KI-Analyse sind unscharf dargestellt. | Original-PDF im kostenlosen Tarif. Die KI-Auswertung gehört zu Pro. | Suchaufträge und E-Mail-Benachrichtigungen laut FAQ nur in Pro. | Interaktive Karte im kostenlosen Tarif, Filter „Kartenbereich". Kein Radius-Eingabefeld gefunden. |
| ZvgScout (zvgscout.com) | Eigenangabe: „3.728 aktuelle Zwangsversteigerungen", alle 16 Länder, zusätzlich Österreich. Keine Zahl der Amtsgerichte. Quellen laut Seite: zvg-portal.de, zvg.com und hanmark.de. | Gratis-Tarif; „Premium + KI" 25,99 € pro Monat, 22,84 € pro Monat bei Quartalszahlung (68,50 €), 20,38 € pro Monat bei Jahreszahlung (244,50 €), jeweils „inkl. MwSt". | „Kostenlos nutzen - ohne Registrierung": Trefferliste, Karte, Objektseite, Fotos und die PDF-Dateien einschließlich Gutachten. | Original-PDF kostenlos, „wenn verfügbar". Die KI-Analyse liegt im Premium-Tarif. | „Automatische Email-Benachrichtigungen" im Premium-Tarif gelistet. | OpenStreetMap mit Radius-Regler im Gratis-Tarif. Premium ergänzt Google Maps, StreetView und Flurstücke. |
| Portal ZVG (portal-zvg.de) | Eigenangaben: „3254 Objekte", „660 Amtsgerichte", „2168 Gutachten". Eigene Beobachtung der Bundesland-Zähler auf derselben Seite: Hamburg 0, Mecklenburg-Vorpommern 0, Schleswig-Holstein 1. Die Seite erklärt das selbst: „Manche Bundesländer stellen ihre Daten nicht zentral bereit." | Keine Preisangabe gefunden (Stand 18.08.2026). FAQ: „Momentan ist die Nutzung unserer Plattform für alle registrierten Nutzer kostenlos." Premium-Funktionen sind angekündigt. | Listen und Detailseiten mit Termin und Verkehrswert; die Bilder sind als „Beispielbild" gekennzeichnet. Die Anhänge tragen den Hinweis „Nur für registrierte Benutzer". | Als Anhang gelistet, Download nach Anmeldung. Keine strukturierte Auswertung auf der öffentlichen Detailseite. | Suchprofile mit Benachrichtigung für angemeldete Nutzer; zusätzlich ein Newsletter ohne Konto. | Umschalter Liste/Karte (OpenStreetMap), Google-Maps-Karte auf der Detailseite. Kein Umkreisfeld gefunden. |
Wie wir vergleichen
Verglichen wird nur, was sich auf einer öffentlichen Seite nachlesen lässt. Die sechs Kriterien der Tabelle sind:
- Abdeckung – welche Bundesländer und Gerichte ein Anbieter nennt, und ob es sich um seine eigene Angabe oder um unsere Auszählung handelt.
- Kosten – der Betrag genau so, wie ihn der Anbieter druckt.
- Ohne Registrierung sichtbar – was ein Besucher ohne Konto tatsächlich sieht.
- Gutachten – ob die Datei erreichbar ist, unter welcher Bedingung, und ob sie ausgewertet wird.
- Suchauftrag / Benachrichtigung – ob es einen gibt und ob er im kostenlosen oder im kostenpflichtigen Bereich liegt.
- Karte – Kartenansicht, Umkreissuche oder beides.
So haben wir erhoben: Alle Seiten wurden am 18. August 2026 aufgerufen, ohne Konto, ohne Bestellung und ohne Zahlung. Was hinter einem Login oder einer Bezahlschranke liegt, haben wir nicht gesehen – dazu treffen wir deshalb keine Aussage. „Keine Preisangabe gefunden" heißt genau das: Auf den geprüften Seiten stand kein Betrag. Es heißt nicht, dass ein Angebot dauerhaft unentgeltlich bleibt; mehrere Anbieter formulieren ihre Kostenlos-Aussage selbst mit einem Vorbehalt („zur Zeit", „Momentan"). Objekt- und Gerichtszahlen sind, wo nicht anders vermerkt, Selbstangaben der jeweiligen Seite; wir haben sie nicht gegengeprüft.
Drei Einschränkungen, die zum ehrlichen Lesen der Tabelle gehören:
- Die Preise sind nicht ohne Weiteres vergleichbar. Sie gelten für unterschiedliche Leistungsumfänge, Laufzeiten und Gebiete – ein Regionalabo ist etwas anderes als ein bundesweiter Monatstarif und etwas anderes als ein einzelnes Gutachten. Wir drucken die Beträge deshalb so ab, wie der Anbieter sie ausweist, und rechnen nichts um.
- Befristete Test- und Aktionsangebote stehen nicht in der Tabelle. Mehrere Anbieter bewarben am 18. August 2026 kostenlose Testzeiträume; solche Aktionen ändern sich kurzfristig und würden den Dauerpreis verzerren.
- Das amtliche ZVG-Portal ist kein Wettbewerber, sondern die Quelle. Es steht in der Tabelle zur Orientierung, nicht als Angebot, das mit den privaten Portalen um Kunden konkurriert. Sein Zweck ist die rechtsverbindliche Bekanntmachung – daran gemessen wären fehlende Suchaufträge oder Karten kein Mangel.
Offenlegung nach § 5a Abs. 4 UWG: ZVG Melder ist unser eigenes Produkt, und wir sind damit selbst Anbieter in diesem Markt. Deshalb steht ZVG Melder nicht in der Tabelle – ein Anbieter, der die Kriterien auswählt, sollte sich nicht selbst mitbewerten. Was ZVG Melder tut, beschreiben wir weiter unten in eigenen Worten und getrennt von der Gegenüberstellung.
Preise und Funktionen ändern sich. Stand aller Angaben ist der 18. August 2026. Wenn Sie eine Angabe finden, die nicht mehr stimmt, schreiben Sie uns – wir korrigieren sie und vermerken das Datum der neuen Prüfung.
Was alle gemeinsam haben
Die Datenquelle ist dieselbe. Den Termin bestimmt das Amtsgericht, und bekannt gemacht wird er amtlich. Kein Portal erzeugt einen Termin, verlegt ihn oder hebt ihn auf. Mehrere Anbieter schreiben das selbst: ZVG Pilot nennt zvg-portal.de als Quelle, ZVnow verlinkt auf der Objektseite „Quelle ZVG-Portal", ZvgScout schreibt „Viele unserer Daten stammen von dem Justizportal Zvg-Portal.de des Staats", und ZVG24 vermerkt am Objekt, der Termin sei „vom Amtsgericht Berlin-Mitte auf Zvg-Portal.de veröffentlicht und von unserem Suchalgorithmus gefunden und übernommen".
Ebenso gemeinsam ist die Haftungslage. Sie ersteigern ohne Gewährleistung – das amtliche Portal formuliert es als „Das Gericht haftet nicht für etwaige Sach- oder Rechtsmängel (§ 56 ZVG)." Und maßgeblich bleibt in jedem Verfahren die amtliche Bekanntmachung, nicht die Darstellung eines Portals.
Die Frage ist also nicht, wer die Termine hat. Die Frage ist, was ein Portal daraus macht, wie schnell Sie davon erfahren und wie gut Sie eine Angabe zurückverfolgen können.
Woran Sie ein sinnvolles Angebot erkennen
1. Sind die Termine kostenlos sichtbar? Termin, Ort, Aktenzeichen und Verkehrswert stammen aus einer amtlichen Bekanntmachung, die beim Gericht und im ZVG-Portal ohnehin offensteht. Prüfen Sie also, ob ein Portal diese Angaben zeigt – oder ob es einzelne Felder wie Termin oder Hausnummer zurückhält. Das ist kein Vorwurf: Recherche, Aufbereitung und gedruckte Ausgaben kosten Geld, und ein Anbieter darf entscheiden, wofür er bezahlt werden möchte. Für Sie ist nur wichtig, vorher zu wissen, was Sie ohne Zahlung sehen.
2. Kommen Sie an das Gutachten? Das Verkehrswertgutachten ist die wichtigste Unterlage vor einem Gebot; welche Punkte darin zählen, steht unter Objekt prüfen. Manche Portale liefern das PDF direkt aus, manche nach Anmeldung, manche nach Zahlung, manche gar nicht. Unabhängig davon gilt die Auskunft des ZVG-Portals: „Gutachten, Exposé oder Fotos können im Internet und auf der Geschäftsstelle des jeweiligen Versteigerungsgerichts eingesehen werden."
3. Werden Sie bei Änderungen informiert? Termine werden verlegt, Verfahren werden aufgehoben. Ein Suchauftrag, der nur neue Objekte meldet, hilft Ihnen dabei nicht. Fragen Sie, ob auch Aufhebung, Verlegung und Zweittermin gemeldet werden.
4. Ist nachvollziehbar, woher eine Angabe stammt? Bei einer automatischen Auswertung heißt das: Sie sollten zu jedem Wert die Stelle im Gutachten wiederfinden können. Die Anbieter weisen selbst darauf hin, dass Ergebnisse fehlerhaft sein können – ZVnow schreibt „Wir empfehlen dringend deren Überprüfung", ZVG Pilot hält in den AGB fest, die Analyse werde „vollautomatisch durch ein KI-Sprachmodell erstellt und kann Fehler enthalten". Das gilt genauso für unsere eigene Auswertung: Auch sie kann irren, und maßgeblich bleibt das Original-Gutachten.
5. Was Sie am Ende zahlen, entscheidet nicht das Portal. Ob ein Zuschlag erteilt wird und in welcher Höhe, hängt an den Wertgrenzen und an Ihren Nebenkosten – nicht am Zugang, über den Sie das Objekt gefunden haben. Für die Nebenkosten hilft der Kostenrechner.
Und ZVG Melder?
Zur Einordnung, und noch einmal ausdrücklich in eigener Sache: ZVG Melder ist unser eigenes Angebot, kein neutraler Testsieger dieser Tabelle.
Das Verzeichnis ist kostenlos. Termine, Amtsgericht, Aktenzeichen, Verkehrswert, Karte und Umkreissuche sowie der Weg zur amtlichen Bekanntmachung sind ohne Konto und ohne Zahlung erreichbar. Unsere Daten stammen aus dem ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; abgedeckt sind die 14 Bundesländer, die dort veröffentlichen. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern listen dort nicht – was die Quelle nicht hergibt, können wir nicht zeigen.
Kostenpflichtig ist die KI-Auswertung der Gutachten – die strukturierte Zusammenfassung eines Gutachtens und die Auswertungen, die darauf aufbauen. Was die kostenpflichtigen Stufen kosten, steht auf der Preisseite; eine Gegenüberstellung nur zum amtlichen Portal finden Sie unter Vergleich.
Auch hier gilt, was oben für alle steht: Eine automatische Auswertung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben das Original-Gutachten und die amtliche Bekanntmachung des Gerichts.
Kurz gemerkt
- Amtliche Quelle: das ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen; verbindlich ist der Text der amtlichen Bekanntmachung.
- Kein Portal erzeugt Termine. Alle arbeiten auf derselben Grundlage.
- Kostenlose Sichtbarkeit unterscheidet sich stark – von der vollständigen Detailseite samt Gutachten-PDF bis zu Seiten, die Termin oder Hausnummer zurückhalten.
- Gutachten: mal direkt als PDF, mal nach Anmeldung, mal nach Zahlung, mal gar nicht. Beim zuständigen Amtsgericht ist die Einsicht möglich.
- Suchauftrag und Karte gibt es bei den meisten Anbietern, teils kostenlos, teils im kostenpflichtigen Tarif.
- Preise sind nicht direkt vergleichbar – Regionalabo, Monatstarif und Einzelgutachten sind verschiedene Dinge.
- Stand aller Angaben: 18. August 2026.
Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Angaben zu fremden Anbietern geben wieder, was am 18. August 2026 auf deren öffentlich zugänglichen Seiten stand; hinter Login und Bezahlschranke haben wir nicht geprüft. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben des Anbieters und für jedes Verfahren die amtliche Bekanntmachung des Gerichts.
Quellen
- ZVG-Portal der Landesjustizverwaltungen
- ZVG-Portal – Hinweise für Bieter
- zvg.com
- zwangsversteigerung.de – Bestellseite
- zvg24.net
- argetra.de – Preise
- zvg-pilot.de
- zvnow.de
- zvgscout.com – Preise
- portal-zvg.de
- § 5 UWG – Irreführende geschäftliche Handlungen
- § 5a UWG – Irreführung durch Unterlassen
- § 6 UWG – Vergleichende Werbung
- § 56 ZVG – Gewährleistungsausschluss